Häufige allgemeine Fragen im Familienrecht

Der Scheidungsanwalt Wolfgang Behlau aus Heidelberg beantwortet Ihre Fragen:

1. Welche Kosten und Gebühren entstehen?

Eine erste Anfrage (telefonisch oder per Email) ist für Sie kostenlos. Gerne rufe ich Sie auch zurück.

 

In einem solchen Telefonat oder Email-Schriftwechsel kann erst einmal ganz grundsätzlich Ihre Situation besprochen werden. Soweit ich Ihnen als Rechtsanwalt weiterhelfen kann, werden wir dann einen Besprechungstermin in meiner Anwaltskanzlei oder einen telefonischen Besprechungstermin vereinbaren.

(hier klicken zu  >>Kontaktdaten)

 

Anwaltsgebühren sind bis dahin für Sie keine entstanden.

 

Anwaltsgebühren für die Erstberatung:

Für eine erste ausführliche Beratung entstehen Kosten in Höhe von maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer (Dauer: In der Regel 60 bis 90 Minuten). Diese Erstberatungsgebühr wird bei einer weitergehenden anwaltlichen Vertretung auf die Schlussrechnung angerechnet. 

 

Es kommen keine weiteren versteckten Kosten auf Sie zu. 

 

Häufig wird von mir schon beim ersten Termin eine grobe Unterhaltsberechnung oder Berechnung des Zugewinnausgleichs erstellt, ausgedruckt und dem Mandanten zur Verfügung gestellt.

 

Gebühren für ein Gerichtsverfahren:

Die Gerichtskosten und die Gebühren für den Rechtsanwalt bzw. Scheidungsanwalt richten sich nach dem Streitwert, also nach dem Wert, über den gestritten wird. Sie sind deshalb grundsätzlich in jedem Verfahren unterschiedlich. Für das Scheidungsverfahren wird der Streitwert und damit auch die Höhe der Anwaltsgebühren vom Richter im Scheidungstermin festgesetzt. Damit ist per Gesetz vorgegeben, dass die Höhe der Anwaltsgebühren für das Scheidungsverfahren unabhängig ist davon, welchen Anwalt Sie beauftragen.

 

Bei einem Streit über Unterhalt ist der Streitwert zum Beispiel der Jahresbetrag, der gefordert wird, aber bisher nicht freiwillig gezahlt wurde. Bei der Scheidung ist der Streitwert in der Regel das Nettoeinkommen der Eheleute in den letzten drei Monaten vor dem Scheidungsantrag.

 

Ist der Streitwert ermittelt, berechnen sich die Kosten und Gebühren nach einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Tabelle und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. 

 

Die Kosten und Gebühren können reduziert werden, indem der Scheidungsanwalt beantragt, den Streitwert geringer festzusetzen. Dies kann er auf verschiedene Weise begründen. Entscheidend für den Mandanten ist, dass der Rechtsanwalt überhaupt einen solchen Antrag stellt, wenn er in Betracht kommt. Nur so können die Kosten im Interesse des Mandanten gesenkt werden.

 

Es gibt einige Verfahren, in denen der Streitwert bereits im Gesetz festgelegt ist, so zum Beispiel beim Streit um das Sorgerecht oder den Umgang.

 

Mit unseren Mandanten sprechen wir von Anfang an über die Höhe der Kosten und auch über die Möglichkeit von Verfahrenskostenhilfe (früher hieß das Prozesskostenhilfe). Nach unserer Erfahrung kann nur so ein Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt entstehen.

 

Weitere Informationen zu den Anwaltsgebühren finden Sie >>hier.

2. Wie lange dauert das Scheidungsverfahen?

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt davon ab, was der Richter alles regeln muss.

 

Geht es nur um die Scheidung, dauert ein Gerichtsverfahren nur wenige Wochen. 

 

Soll / muss auch der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, dann schreibt das Gericht alle in Frage kommenden Rentenstellen an. Bis von dort die Post dann zurück ist, dauert es manchmal einige Monate. Noch länger dauert es, wenn ein Ehegatte einige Zeit im Ausland berufstätig war und dort Rentenanrechte erworben hat.

 

Falls neben der Scheidung auch der Zugewinnausgleich und der nacheheliche Unterhalt vom Richter geregelt werden soll, kann von einer Verfahrensdauer von mindestens 6 Monaten, häufig sogar von über einem Jahr ausgegangen werden.

 

Mein Ziel ist es, möglichst eine zeitnahe Scheidung zu ermöglichen. Allerdings brauchen finanzielle Forderungen manchmal Zeit und Sorgfalt. Dann dauert die Scheidung zwar länger, aber die finanziellen Interessen des Mandanten sind berücksichtigt.

3. Welches Gericht ist zuständig?

Für Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und viele andere Streitigkeiten zwischen Eheleuten und Eltern ist das Familiengericht zuständig. Das Familiengericht ist eine Abteilung im Amtsgericht.

 

Die örtliche Zuständigkeit (damit ist gemeint, welches Familiengericht in welcher Stadt zuständig ist) richtet sich in der Regel nach dem Wohnsitz der Eheleute. 

 

Bei einer Ehescheidung oder bei Unterhaltsklagen ist häufig das Familiengericht in der Stadt zuständig, in der die Kinder mit einem Elternteil wohnen. Bei einer Ehe ohne Kinder kommt in erster Linie der letzte gemeinsame Wohnort der Eheleute als Gerichtsort in Betracht.

 

Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird der Scheidungsanwalt deshalb zunächst prüfen, an welches Gericht die Klage geschickt werden muss.

 

Wir vertreten Mandanten nicht nur im Raum Heidelberg, Mannheim, Bergstraße und Rhein-Neckar-Kreis sondern sind bundesweit tätig.

 

Für Frankfurt finden Sie meine Webseite hier.

4. Kann eine Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden?

Ja. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass ein Scheidungsantrag von einem Rechtsanwalt gestellt werden muss. Für den Scheidungsantrag benötigt man deshalb einen Rechtsanwalt.

 

Der andere Ehepartner kann der Scheidung zustimmen oder keinen eigenen Antrag stellen. In beiden Fällen benötigt er dafür keinen eigenen Anwalt. 

 

Ein zweiter Rechtsanwalt wird deshalb nur benötigt, wenn sich die Eheleute über Unterhalt, Sorgerecht oder ähnliches streiten und dazu vom Gericht eine Entscheidung haben möchten.

5. Ist die Scheidung eines ausländischen Staatsbürgers in Deutschland möglich?

Auch die Scheidung eines ausländischen Staatsbürgers ist in Deutschland möglich. Die Scheidungsvoraussetzungen müssen dafür individuell geprüft werden. 

 

Ist einer der Eheleute deutscher Staatsangehöriger, sind in jedem Fall die deutschen Gerichte zuständig. Darüber hinaus muss im Einzelfall eine genaue Prüfung durch den Rechtsanwalt bzw. Scheidungsanwalt vorgenommen werden.