Für das Scheidungsverfahren fallen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren an.
Die Kosten und Gebühren für eine Scheidung sind in ganz Deutschland einheitlich und richten sich individuell nach dem Einkommen der Eheleute.
Daraus wird vom Richter der Streitwert berechnet. Die Gebühren richten sich also nach dem Streitwert.
Der Streitwert wird vom Richter im Scheidungstermin festgelegt, nicht vom Rechtsanwalt. Dieser Streitwert, aus dem sich dann die Scheidungskosten errechnen, wird vom Richter in das Sitzungsprotokoll mit aufgenommen. Eine sogenannte "Onlinescheidung" kostet deshalb ganz genau so viel.
Der Streitwert für eine einvernehmliche Scheidung ist der gleiche wie der Streitwert für eine streitige Scheidung.
Die Berechnung des Streitwertes:
Das Netto-Einkommen beider Eheleute in den letzten drei Monaten vor dem Scheidungsantrag wird zusammengerechnet. Zusätzlich ist noch der Versorgungsausgleich mit mindestes 1.000,00 EUR als Wert zu berücksichtigen. Für Kinder gibt es Freibeträge, Vermögen der Eheleute wird mit 5 % berücksichtigt (aber nicht von allen Richtern).
Die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten werden in einer Tabelle abgelesen und entsprechend dem vom Richter festgesetzten Steitwert dann in Rechnung gestellt.
Ein Rechenbeispiel:
Einkommen Ehemann: 1.800,00 EUR
Einkommen Ehefrau: 400,00 EUR
Berechnung: (1.800 + 400) x 3= 6.600
zuzüglich 1.000,00 für den Versorgungsausgleich
Streitwert: 7.600,00 EUR
Daraus errechnen sich Anwaltsgebühren von 1.249,50 EUR incl. MwSt und Gerichtkosten von 332,00 EUR.
Die gesamten Scheidungskosten mit einem Anwalt betragen für diese Eheleute also insgesamt 1.581,50 EUR.
Wir machen aus den Scheidungskosten kein Geheimnis.
Deshalb finden Sie hier noch weitere Informationen zu den Anwaltsgebühren.
Dr. Jörg Becker
Fachanwalt für Strafrecht
Wolfgang Behlau
Fachanwalt für Familienrecht
Patrick Welke
Fachanwalt für Strafrecht
David Vollert de Hendrik
Rechtsanwalt
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