Berechnen des Netto-Einkommens

Für die Unterhaltsberechnung ist in der Regel das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen zu ermitteln. 

 

Das Nettoeinkommen ist die Grundlage der Unterhaltsberechnung. Für eine Unterhaltsberechnung soll ja letztlich herausgefunden werden, wieviel Einkommen "im Portemonnaie" zur Verfügung steht.

Zur Errechnung eines Netto-Einkommens bei Angestellten (also bei nicht Selbständigen) aus beruflicher Tätigkeit ist folgende Berechnung vorzunehmen:

 

Jahres-Brutto-Einkommen geteilt durch 12

 

abzüglich:

Lohnsteuer

Kirchensteuer

Arbeitnehmer-Beitrag zur Rentenversicherung

Arbeitnehmer-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung

Arbeitnehmer-Beitrag zur Krankenversicherung

Arbeitnehmer-Beitrag zur Pflegeversicherung

Solidaritätszuschlag

 

ergibt: anrechenbares Netto-Einkommen

 

 

ACHTUNG:

Sogenannte "Mini-Jobs" bzw. "520-Euro-Jobs" werden anders behandelt!