Für die Unterhaltsberechnung ist in der Regel das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen zu ermitteln.
Das Nettoeinkommen ist die Grundlage der Unterhaltsberechnung. Für eine Unterhaltsberechnung soll ja letztlich herausgefunden werden, wieviel Einkommen "im Portemonnaie" zur Verfügung steht.
Zur Errechnung eines Netto-Einkommens bei Angestellten (also bei nicht Selbständigen) aus beruflicher Tätigkeit ist folgende Berechnung vorzunehmen:
Jahres-Brutto-Einkommen geteilt durch 12
abzüglich:
Lohnsteuer
Kirchensteuer
Arbeitnehmer-Beitrag zur Rentenversicherung
Arbeitnehmer-Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer-Beitrag zur Krankenversicherung
Arbeitnehmer-Beitrag zur Pflegeversicherung
Solidaritätszuschlag
ergibt: anrechenbares Netto-Einkommen
ACHTUNG:
Sogenannte "Mini-Jobs" bzw. "520-Euro-Jobs" werden anders behandelt!
Dr. Jörg Becker
Fachanwalt für Strafrecht
Wolfgang Behlau
Fachanwalt für Familienrecht
Patrick Welke
Fachanwalt für Strafrecht
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