Wenn sich Eltern trennen, leiden vor allem die Kinder unter der neuen Situation.
Die Kinder müssen akzeptieren, dass sie plötzlich die meiste Zeit bei einem Elternteil leben. Den anderen Elternteil sehen die Kinder dann nur noch selten im Rahmen von
Umgangskontakten.
Deshalb können sich die Eltern nach der Trennung auch einvernehmlich auf das sogenannte Wechselmodell einigen.
Wie der Umgang genau geregelt wird, dass entscheiden die Eltern.
Alleine!
Ohne Richter und ohne Jugendamt.
Nur wenn es Streit gibt, dann sind das Jugendamt und das Gericht häufig beteiligt.
Kommt es zu einer Trennung der Eheleute/Eltern, dann betrifft das natürlich immer auch die Kinder. Häufig leben die Kinder nach einer Trennung der Eltern dann entweder überwiegend beim Vater oder
bei der Mutter.
Dem Kindeswohl entspricht es häufig jedoch vielleicht besser, wenn das Kind auch weiterhin gleichmäßig viel Kontakt zum Vater und zur Mutter hat. Immer mehr Eltern entscheiden sich daher für das
Wechselmodell und teilen sich die Betreuung der Kinder annährend gleichmäßig auf.
Das bedeutet zum Beispiel:
Eine Woche lang übernimmt der Vater die Betreuung und Umsorgung. Danach übernimmt das dann die Mutter für eine Woche. Natürlich können diese Zeiten auch kürzer oder länger sein.
Dadurch erfahren die Kinder trotz der Trennung eine intensive Betreuung durch beide Elternteile.
Das „eine Wechselmodell“ gibt es allerdings nicht, sondern es gibt verschiedene Formen der gleichzeitigen Betreuung durch die Eltern.
Die erste Variante ist das sogenannte "Nestmodell".
Das Nestmodell wird selten praktiziert.
Beim Nestmodell pendeln die Kinder nicht zwischen den Eltern hin und her, sondern es pendeln die Eltern. Die Kinder leben dabei immer in derselben Wohnung, während die Eltern in regelmäßigen
Abständen wechseln.
In der Praxis habe ich beispielsweise dieses Modell schon so erlebt, dass die Kinder immer in der bisher bewohnten Wohnung wohnen bleiben. Die Eltern haben eine zweite Wohnung angemietet und die
Eltern wechseln dann wöchentlich jeweils zwischen den beiden Wohnungen.
Der Vorteil hierbei ist zwar, dass die Kinder konstant in ihrer gewohnten Umgebung sind, jedoch müssen die Eltern eine Wohnung für ihre „kinderfreien“ Zeiten zur Verfügung haben, was mit hohen
Kosten verbunden ist.
Noch höher sind die Kosten selbst verständlich, wenn beide Elternteile sich eine neue Wohnung jeweils anmieten und dann nur für die Zeit der Kinderbetreuung wieder in die alte Ehewohnung
wechseln.
Am häufigsten wird das sog. „paritätische Wechselmodell“ praktiziert. Dabei haben die Kinder ihren Lebensmittelpunkt hälftig beim Vater und bei der Mutter.
Vereinfacht gesagt, leben die Kinder somit im Wechsel mal im Haushalt der Mutter und mal im Haushalt des Vaters.
Voraussetzung eines jeden Wechselmodells ist es, dass die zeitlichen Möglichkeiten vorhanden sind und auf die Bedürfnisse der Kinder angepasst werden.
Häufig war es bis zur Trennung so geregelt, dass ein Elternteil sich überwiegend um die Erziehung des Kindes kümmert und der andere Elternteil überwiegend berufstätig war.
Jetzt soll es aber so geregelt werden, dass beide Elternteile viel Zeit für die Umsorgung des Kindes aufbringen. Das ist jedoch in vielen Fällen gar nicht möglich, weil die bisherige Berufstätig
nicht so flexibel geändert werden kann.
Vor allem Eltern, die auch weiterhin in Vollzeit arbeiten möchten, müssen sich Gedanken machen, ob sie trotz ihrer beruflichen Belastung ausreichend für ihre Kinder da sein können und diese auch
versorgen/umsorgen können.
Sowohl die Wohnung der Mutter als auch die Wohnung des Vaters muss kindgerecht ausgestattet sein und den Bedürfnissen der Kinder entsprechen.
Die Kinder sollen in beiden Haushalten das Gefühl haben, zu Hause zu sein und beispielsweise ein eigenes Zimmer sowie genügend Platz zum Spielen haben. In der Praxis bedeutet dies, dass ein
zweites Kinderzimmer gekauft werden muss und dass häufig auch Kleidung, Spielzeug und im Alltag benötigte Dinge letztlich doppelt vorhanden sind.
Zudem wird ein Wechselmodell nur dann realistisch in Betracht kommen, wenn die Wohnungen der Eltern nicht zu weit voneinander entfernt sind.
Die Kinder müssen trotz Wechsel zwischen den Haushalten der Eltern die Schule bzw. den Kindergarten besuchen können.
Auch sollten die Kinder die Möglichkeit haben, nachmittags stets mit den Freunden persönlichen Kontakt haben zu können. Ansonsten würden sie bei jedem Wechsel aus ihrem gewohnten Umfeld
herausgerissen werden, was dem Kindeswohl nicht entspricht. Ausschließlich das Kindeswohl ist jedoch der Maßstab dafür, ob das Wechselmodell sinnvoll ist oder nicht.
Auch wenn das Wechselmodell auf den ersten Blick für viele Eltern die optimale Lösung zu sein scheint, müssen immer die Bedürfnisse der Kinder im Auge gehalten werden. Nicht für jedes Kind ist
das Wechselmodell eine gute Lösung.
Für manche Kinder ist es sehr belastend, ständig zwischen den Wohnungen der Eltern hin und her wechseln zu müssen. Dadurch kann bei den Kindern schnell ein Gefühl der Zerrissenheit entstehen.
Insbesondere bei Kleinkindern sollten die Eltern hinterfragen, ob diese bereits dem Wechselmodell ausgesetzt werden sollen. Die Entwicklung von Kleinkinder fordert stets ein besonderes
Sicherheitsbedürfnis, das bei einer ständig wechselnden Betreuung durch den Vater und die Mutter häufig nicht ausreichend berücksichtigt werden kann.
Die Eltern sollten sich zudem darüber bewusst sein, dass ein Wechselmodell eine gute Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft voraussetzt.
Eltern, die ein Wechselmodell praktizieren, müssen sich deutlich mehr über die Belange der Kinder sowie Erziehungsfragen austauschen und verständigen können.
Wenn eine gute Kommunikation zwischen den Eltern nicht möglich ist, dann ist vermutlich das Wechselmodell keine gute Idee im Interesse des Kindeswohls.
In Einzelfällen kann ein Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils bei Gericht durchgesetzt werden.
Allerdings nur dann, wenn dies dem Kindeswohl entspricht!
Voraussetzung ist neben dem Kindeswohl darüber hinaus, dass die Eltern hinreichend miteinander Kommunizieren und kooperieren können.
Ohne eine akzeptable Gesprächsbereitschaft der Eltern untereinander darf das Wechselmodell vom Gericht nicht angeordnet werden.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 01.02.2017 (Az.: XII ZB 601/15) ausdrücklich betont, dass Zweck des Wechselmodells nicht ist, die Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der
Eltern erst herbeizuführen. Solange das Verhältnis zwischen den Eltern stark konfliktbelastet ist, kommt deshalb ein Wechselmodell in der Regel nicht in Betracht, da ein solches dann nicht mit
dem Wohl der Kinder vereinbar ist.
Zusätzlich müssen die oben bereits erwähnten Voraussetzungen erfüllt sein, also vor allem die räumlich Nähe der Wohnungen beider Eltern, damit der Kindergarten bzw. die Schule problemlos
beibehalten werden kann. Und es muss bei beiden Elternteilen natürlich auch zeitlich und finanziell funktionieren und mit der Berufstätigkeit organisiert werden können.
Wenn Ihnen eine Beratung sinnvoll erscheint zum Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgangsrecht, insbesondere auch in Verbindung mit dem Wechselmodell, dann rufen
Sie einfach in unserer Anwaltskanzlei an und vereinbaren einen Besprechungstermin.
Besprechungstermin vereinbaren:
Tel.: 06221 - 65 9 400
Übrigens:
Entgegen der weit verbreiteten Meinung entfällt bei einem Wechselmodell nicht automatisch die Unterhaltspflicht für Kindesunterhalt.
Auch das klären wir dann gerne in einem Beratungsgespräch.