Scheidung mit nur einem Anwalt

Wenn die Entscheidung zur Trennung feststeht, wünschen sich viele Eheleute einen Abschluss ohne unnötigen Streit und ohne hohe Kosten.

 

Wenn Sie sich über die wesentlichen Folgen ihrer Scheidung bereits einig sind, bietet das deutsche Recht eine effiziente und einfache Lösung:

Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt.

Die rechtliche Situation:

In Deutschland herrscht vor den Familiengerichten der sogenannte Anwaltszwang.

Das bedeutet: Mindestens eine Person muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein, um den Scheidungsantrag wirksam einreichen zu können.

 

Das Gesetz schreibt jedoch nicht vor, dass beide Eheleute einen eigenen Anwalt beauftragen müssen. Wenn sich die Eheleute einig sind reicht es aus, wenn einer der Ehepartner einen Anwalt beauftragt. Der andere Ehepartner muss dem Antrag auf Scheidung vor Gericht dann lediglich zustimmen. Für diese Zustimmung ist kein eigener Anwalt erforderlich.

Ihre Vorteile bei der Ein-Anwalt-Scheidung:

Erhebliche Kostenersparnis

das ist der offensichtlichste Vorteil: Da nur ein Rechtsanwalt Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abrechnet, reduzieren sich die gesamten Anwaltskosten für Sie als Ehepaar um 50 %. Häufig teilen sich die Eheleute die Kosten für diesen einen Anwalt intern dann auf. So können sich die Eheleute sogar die reduzierten Scheidungskosten teilen.

 

Schnelle Abwicklung

Ohne den zeitraubenden Schriftverkehr zwischen zwei verschiedenen und streitenden Anwaltskanzleien verkürzt sich die Verfahrensdauer erheblich.

Die Kommunikation erfolgt immer direkt mit dem Gericht und die Wartezeiten werden minimiert.

 

Weniger Konfliktpotenzial

 

Wenn sich die Eheleute einig sind, entstehen natürlich auch weniger Konflikte.

 

Auch wenn die Eheleute keine Konflikte möchten: Bei zwei Rechtsanwälten geschieht es häufig bewusst oder unbewusst, dass sich die Konflikte vergrößern oder dass die Situation künstlich „aufgeladen“ wird.

 

Wird nur ein Anwalt beauftragt, bleibt das Scheidungsverfahren in der Regel friedlich und die Eheleute haben eine Scheidung ohne Streit.

Wann ist dieses Modell für Sie geeignet?

Die Scheidung mit nur einem Anwalt funktioniert am besten, wenn sie sich über folgende Punkte bereits verständigt haben: 

  • die Aufteilung des Hausrats bzw. der Haushaltsgegenstände
  • die Nutzung der Wohnung oder Immobilie
  • der Unterhalt und der Umgang mit gemeinsamen Kindern
  • die grundsätzliche Aufteilung von Vermögenswerten

Wichtiger Hinweis:

 

Als Ihr Rechtsanwalt darf ich sie beide umfassend über das Verfahren informieren, ich darf jedoch rechtlich gesehen nur einen von ihnen beiden als Anwalt vertreten. Ich kann rechtlich also nur einen Ehegatten als Anwalt vertreten.

Darauf weise ich auch im ersten Besprechungstermin immer ausdrücklich hin.

Sollte es während des Verfahrens zu einem ernsthaften Interessenkonflikt kommen, kann und sollte der andere Ehepartner einen eigenen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Wie ist der Ablauf des Verfahrens in meiner Anwaltskanzlei?

Erstes Telefonat:

Wir klären bereits in einem ersten Gespräch oder Telefonat, ob Ihre Situation für die Ein-Anwalt-Variante geeignet ist.

 

Entwurf des Scheidungsantrags:

Anschließend bereite ich den Scheidungsantrag vor und sendet Ihnen den Entwurf dann zur Durchsicht und Überprüfung zu. Gerne können Sie diesen Entwurf dann auch an den anderen Ehegatten weiterleiten.

 

Einreichung des Scheidungsantrags:

Nach Ihrer Freigabe und der Überweisung einer Vorschusszahlung leite ich den Scheidungsantrag an das Familiengericht weiter.

 

Der andere Ehegatte erhält dann vom Gericht Post und bestätigt einfach nur dem Gericht, dass er der Scheidung zustimmt.

 

Beim Scheidungstermin begleite ich Sie dann natürlich, ich bin also beim Scheidungstermin mit dabei.

Häufige Irrtümer zur “gemeinsamen“ Scheidung:

 

Der Anwalt vertritt uns beide:

Rechtlich gesehen vertritt der Anwalt nur einen von beiden Eheleuten. Der andere Ehegatte ist nicht durch einen Anwalt vertreten, muss es bei einer einvernehmlichen Scheidung aber auch nicht sein, da das Scheidungsverfahren sehr bürokratisch abläuft.

 

Dennoch profitieren beide Eheleute von der reibungslosen Abwicklung.

 

Das Gericht findet das nicht gut:

Im Gegenteil: In der Regel begrüßen die Richter eine einvernehmliche Scheidung, da dadurch das Verfahren entlastet wird. Eine einvernehmliche Scheidung sorgt für einen einfachen und schnellen Verfahrensablauf.

Sie möchten die Möglichkeit der schnellen und günstigen Scheidung in Anspruch nehmen?

 

Dann schicken Sie mir einfach unverbindlich eine Email und ich melde mich bei Ihnen. 

(Anwaltsgebühren entstehen dadurch noch nicht.)

 

Per Email erreichen Sie mich unter:

mail (-at-) ehescheidung-rechtsanwalt.de

 

oder

Rufen Sie einfach in meiner Anwaltskanzlei in Heidelberg an:
Tel.: 06221 / 65 9 400