Das Bundesverfassungsgericht hat Ende November 2014 eine grundlegende Endscheidung zur der Frage getroffen, wann den Eltern das Sorgerecht entzogen werden darf bzw. erklärt, welche verfassungsrechtlichen Anforderungen bestehen, bevor die Entziehung des Sorgerechts in Betracht kommt.
Um den Entzug des Sorgerechts und damit die Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Gerichte im jeweiligen Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre.
Beschluss vom 19. November 2014
1 BvR 1178/14
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Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht und Erziehungskompetenz
Eingestellt am 10.12.2014 von W. Behlau