Scheidung nach kurzer Ehe

Was ist zu beachen?

Eine Ehe von kurzer Dauer ist nicht so selten wie manche Menschen glauben. Recht häufig stellt der eine oder andere Ehepartner erst ein oder zwei Jahre nach der Hochzeit fest, dass er/sie die falsche Wahl getroffen hat.

 

Die Eheleute stellen sich dann natürlich die Frage, wie die Ehe schnell und unkompliziert wieder geschieden oder aufgelöst werden kann. Doch obwohl die Ehe nicht lange bestanden hat, sieht das Scheidungsrecht kaum Besonderheiten für die Scheidung einer Ehe von kurzer Dauer vor.

 

Folgendes ist bei der Scheidung nach einer kurzen Ehe zu bachten:

 

1. Trennungsjahr

Trotz kurzer Ehedauer ist das Trennungsjahr einzuhalten. Ausnahmen vom Trennungsjahr gibt es zwar, diese haben jedoch nichts mit der Dauer der Ehe zu tun.

Eine solche Ausnahme kann zum Beispiel vorliegen, wenn der Ehemann die Ehefrau misshandelt hat oder vergleichbare Gründe vorliegen, dass ein Abwarten des Trennungsjahres für einen der Ehegatten nicht zumutbar ist.

Grundsätzlich ist also das Trennungsjahr immer einzuhalten.

Eine kurze Ehedauer berechtigt auch nicht zur Annulierung der Ehe.

 

2. Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich wird bei einer Ehe unter drei Jahren nur auf Antrag durchgeführt. Dies ist eine Besonderheit gegenüber der Scheidung einer langjährigen Ehe.

Bei einer Ehe bis zu drei Jahren muss kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Auf Antrag ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs jedoch möglich.

Damit der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden muss ist es notwendig, den Scheidungsantrag also rechtzeitig bei Gericht einzureichen, bevor drei Jahre seit der Hochzeit vorbei sind.

 

3. Kosten der Scheidung

Die Kosten für das Scheidungsverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert. Einzelheiten dazu finden Sie hier: Kosten für das Scheidungsverfahren

Besonderheit: Wenn wegen einer kurzen Ehe kein Versorgungsausgleich vom Gericht durchgeführt wird, weil also die Eheleute noch nicht mindestens drei Jahre verheiratet sind, verringern sich die Kosten für das Scheidungsverfahren.

Auch dauert das Scheidungsverfahren dann in der Regel nur zwei bis drei Monate.

 

4. Banken und Kredite

Wenn die Eheleute gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, dann bleiben Sie gegenüber der Bank auch beide Gesamtschuldner, also zahlungspflichtig.

Etwas anderes gilt nur, wenn der Vertrag mit der Bank freiwillig abgeändert wird.

Achtung: Prüfen Sie bei allen Bankverträgen / Kreditverträgen, wer wirklich genau der Vertragspartner der Bank ist. Das sind nicht automatisch beide Eheleute.

 

5. Mietvertrag

Wenn beide Eheleute den Mietvertrag unterschrieben haben, muss auch die Kündigung von beiden erfolgen. Die Kündigung des Mietvertrags nur durch einen Ehepartner ist dann unwirksam.

Häufig kann mit dem Vermieter auch eine einvernehmliche Lösung für die Zukunft gefunden werden. Auch helfen einem dabei zum Teil die gesetzlichen Bestimmungen für solche Fälle.

 

6. sonstige Rechtsgebiete

Bei den sonstigen familienrechtlichen Themen (zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht) ändert sich durch eine kurze Ehe nichts an den üblichen gesetzlichen Regelungen.

Die Auswirkungen sind dann zwar häufig in der Praxis geringer. So gibt es häufig nach einer kurzen Ehe keinen Unterhalt mehr nach der Scheidung oder ein Zugewinn wurde selten in großer Höhe erzielt. Es gelten aber rechtliche die gleichen Voraussetzungen und Bestimmungen.

 

 

 

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Eingestellt

am 17.05.2016 von W. Behlau