Ein gemeinsamer Scheidungsanwalt (?)

Häufig erlebe ich bei unstreitigen Scheidungen, dass die Eheleute einen Scheidungsantrag stellen möchten „mit einem gemeinsamen Anwalt“.

 

Geht das? – 

 

Eindeutige Antwort:

Nein. Das ist so nicht möglich. Ein Anwalt darf nicht beide Eheleute gleichzeitig vertreten. Das ist standeswidrig.

 

Aber:

Ein Scheidungsverfahren kann trotzdem mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Der Ehegatte, der die Scheidung bei Gericht einreicht, stellt dadurch einen Scheidungsantrag ("Lieber Richter, ich möchte geschieden werden.") Für einen solchen Antrag braucht man einen Anwalt. 

 

Der andere Ehegatte stellt keinen Antrag, sondern sagt dem Richter nur: „Ich bin mit der Scheidung einverstanden.“

 

Weil das kein eigener Antrag ist, braucht der zweite Ehegatte keinen Anwalt. Der Richter muss trotzdem die Ehe scheiden, es genügt ein Antrag.

 

Ergebnis:

Der eine Ehegatte hat einen Anwalt um einen Antrag zu stellen, der andere Ehegatte hat keinen Anwalt, braucht aber bei einer unproblematischen Ehescheidung auch nicht unbedingt einen Anwalt.

 

Eine Scheidung ist so also auch mit nur einem Anwalt möglich.

Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung durch einen Fachanwalt für Familienrecht?

 

Rufen Sie in meiner Anwaltskanzlei an und vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Besprechungstermin oder einen festen Telefontermin.  Tel.: 06221 / 65 9 400