Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2021

Neue Düsseldorfer Tabelle  -  Mehr Kindesunterhalt

Ab 2021 steigt der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder

Wieder einmal wird die Düsseldorfer Tabelle geändert.

 

Ab dem 1.1.2021 erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder.

 

Die Erhöhung betrifft dabei alle Altersstufen.

Der Mindestunterhalt stellt die Berechnungsgrundlage dar für die Berechnung des Unterhalts für Kinder nach der Düsseldorfer Tabelle.

 

Dabei wird der Mindestunterhalt

  • in der ersten Altersstufe (bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) auf 393 Euro angehoben,
  • in der zweiten Altersstufe (vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs)  auf 451 Euro angehoben
  • und in der dritten Altersstufe (ab dem 13. Lebensjahr) auf 528 Euro angehoben.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, von bisher 735 EUR auf 860 EUR (einschließlich 375 EUR an Warmmiete) steigt.

 

Die neue Regelung gilt ab dem 01.01.2021.

Das Kindergeld ist im Übrigen natürlich wie bisher auch schon zu verrechnen.

 

Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle und auch die früheren Tabellen finden Sie hier: Düsseldorfer Tabelle