Das OLG Celle hat entschieden, dass volljährige Kinder während des freiwilligen sozialen Jahres auch dann einen Unterhaltsanspruch haben können, wenn dies nicht zwingende Voraussetzung für einen bereits beabsichtigten weiteren Ausbildungsweg ist.
Argument des OLG Celle u.a.:
Die bisherige Unterhaltsrechtsprechung zum Gesetz zur Förderung eines freiwilligen Jahres i.d.F. vom 17.07.2002 ist wegen der anderen Gesetzeszielrichtung nicht auf das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) anwendbar.
Bei der Entscheidung des OLG Celle handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Es bleibt abzuwarten, ob die anderen Oberlandesgerichte und der BGH ebenso entscheiden.
OLG Celle, 10 WF 300/11
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Eingestellt am 16.08.2012 von W. Behlau