Der richtige Stichtag für Zugewinnausgleich

Für die Berechnung des Zugewinns sind das Anfangsvermögen und das Endvermögen miteinander zu vergleichen.

 

Die Berechnung des Zugewinns:

Wichtig ist, dass man diese Berechnung zunächst getrennt für die Ehefrau und den Ehemann durchführt.

Ist das Endvermögen bei einem der Ehegatten höher als das Anfangsvermögen wurde von diesem ein Zugewinn während der Ehezeit erlangt. Die hälfte davon ist an den anderen Ehegatten zu zahlen.

 

Haben beide Ehegatten einen Zugewinn erwirtschaftet, dann ist von beiden jeweils der hälftige Zugewinn zu zahlen. Da zwei Überweisungen bzw. zwei Ansprüche gegeneinander keinen Sinn machen, werden diese beiden Ansprüche miteinander verrechnet und es entsteht ein Ausgleichsanspruch für den Ehegatten, der weniger Zugewinn erwirtschaftet hat.

 

Die Stichtage zur Berechnung des Zugewinns:

Was aber sind nun die Stichtage für die Berechnung des Zugewinnausgleichs?

 

Der Stichtag für das Anfangsvermögen ist der Tag der Hochzeit.

 

Der Stichtag für das Endvermögen ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag -über das Gericht- vom Briefträger beim anderen Ehegatten in den Briefkasten eingeworfen wird (Das nennt man dann "Rechtshängigkeit").

 

 

Weitere Informationen

zum Zugewinnausgleich finden Sie  >> hier.

 

 

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Eingestellt am 27.01.2015 von W. Behlau