5 wichtige Informationen zur Unterhaltsberechnung

5 wichtige Informationen,
... die der Rechtsanwalt für eine Unterhaltsberechnung benötigt:


1. Einkommen aus beruflicher Tätigkeit

Die Höhe des Unterhaltsanspruchs errechnet sich vor allem aus dem Einkommen. Deshalb ist es notwendig, dass der Rechtsanwalt genaue Informationen über das Einkommen der Eheleute aus beruflicher Tätigkeit hat.

Für eine erste ungenaue Berechnung genügt unter Umständen die aktuelle Gehaltsbescheinigungen beider Eheleute.
Für eine genaue Unterhaltsberechnung ist jedoch das durchschnittliche Einkommen der letzten zwölf Monate (bei einem berufstätigen Angestellten) bzw. das durchschnittliche Einkommen der letzten drei Jahre (bei einem beruflich Selbstständigen) zu Grunde zu legen.

Ist daher einer der Eheleute im Angestelltenverhältnis berufstätig, benötigt der Rechtsanwalt Kopien der letzten zwölf Gehaltsabrechnungen. Ist einer der Eheleute selbstständig berufstätig, benötigt der Rechtsanwalt von diesem Ehegatten mindestens die letzten drei Steuererklärungen und Steuerbescheide sowie darüber hinaus die betriebswirtschaftlichen Auswertungen oder Bilanzen vom letzten Jahr.

Bitte weisen Sie den Rechtsanwalt auch darauf hin, falls einer der Ehegatten ein Firmenfahrzeug nutzt.
Soweit einer der Ehegatten nicht gesetzlich, sondern privat krankenversichert ist, sollte der Rechtsanwalt auch hierauf ausdrücklich hingewiesen werden.

2. Zinseinkünfte und sonstige Einkünfte

Neben dem Einkommen aus beruflicher Tätigkeit sind auch die Zinseinkünfte zu berücksichtigen, soweit einer der beiden Ehegatten über Bankvermögen verfügt. Üblicherweise werden zum Jahresende entsprechende Bescheinigungen von den Banken ausgestellt. Diese sollten dem Rechtsanwalt dann vorgelegt werden.

Zusätzlich sind auch alle weiteren Einkünfte bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen wie z.B. Mieteinkünfte.

3. Wohnwertvorteil

Ganz wesentlich für die Unterhaltsberechnung ist auch der sogenannte Wohnwertvorteil. Es soll dabei berücksichtigt werden, inwieweit einer der beiden Ehegatten mietfrei wohnt, also keine Miete bezahlen muss. Mietfreies Wohnen ist üblicherweise als Ausgabenersparnis in der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen.

Teilen Sie dem Anwalt in diesem Zusammenhang auch mit, wer der Eigentümer der Immobilie ist.

4. Schulden und Tilgungsverpflichtungen

Nicht nur die Einkünfte, sondern auch die Ausgaben können/sollen berücksichtigt werden. Der Rechtsanwalt benötigt daher für die Unterhaltsberechnung auch eine Zusammenstellung der regelmäßigen Tilgungsverpflichtungen und vergleichbaren Zahlungsverpflichtungen.
Neben einer solchen Auflistung benötigt der Rechtsanwalt auch die entsprechenden Vertragsdokumente dazu und entsprechende Kontoauszüge die belegen, dass diese Zahlungsverpflichtungen auch regelmäßig bedient werden.

5. Mehrkosten für die Kinder

Bei einer Berechnung des Kindesunterhalts können auch die Kosten der Kinderbetreuung berücksichtigt werden. Auch hierüber kann eine Aufstellung für den Rechtsanwalt hilfreich sein mit entsprechenden Belegen und Nachweisen. Auch soweit Sonderbedarf für ein Kind geltend gemacht werden soll, freut sich der Rechtsanwalt über eine von Ihnen erstellte Liste mit entsprechenden Belegen.
Weitere Informationen zur Berechnung des Unterhalts finden Sie hier: Der Unterhalt